Verkehrsrecht

Verkehrsrecht kompakt

Die zunehmende Überwachungsdichte im öffentlichen Straßenverkehr führt schnell dazu, dass Ihnen ein Bußgeldvorwurf gemacht wird: Sei es, dass Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, den erforderlichen Abstand nicht eingehalten oder das Rotlicht einer Ampel übersehen haben. Wer fürchtet sich nicht davor? Nach einem guten Essen, einem fröhlichen Fest bei Freunden oder einer Feier hat man das berühmte „Glas zu viel“ getrunken – und setzt sich doch ans Steuer. Wussten Sie, dass ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille Ihr Führerschein in Gefahr ist? Die Schnelligkeit und Dynamik im heutigen Straßenverkehr werfen ihre Schatten: Wie schnell wird einem vorgeworfen, einen anderen als „Drängler“ auf der Autobahn genötigt zu haben. Wie schnell kommt man in Verdacht, nach einem Unfall den Unfallort unerlaubt verlassen zu haben – obwohl man die Kollision überhaupt nicht bemerkte. Liegt dann der Schaden über ca. Euro 1.300, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Hier sind wir stark für Sie. Als auf diesem Gebiet erfahrene Anwälte und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart sind wir Ihr Ansprechpartner. Mit der Kompetenz und dem Erfahrungsschatz über 25-jähriger Spezialisierung im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht kennen wir alle Möglichkeiten und Strategien, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Je schneller wir für Sie tätig werden können, umso früher können wir die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen. Oftmals werden wir beauftragt, nachdem die Verteidigung durch andere Kollegen in der ersten Instanz nicht den erhofften Ausgang fand. Durch unsere Erfahrungen im strafrechtlichen Berufungsverfahren und im hochkomplexen Revisions- und Rechtsbeschwerderecht kämpfen wir für Sie, fehlerhafte Urteile zu korrigieren.

Verkehrsstrafrecht – die Entziehung der Fahrerlaubnis droht

Es passiert öfter als man denkt: Schnell gerät man in Verdacht, sich im Straßenverkehr strafbar gemacht zu haben. Egal, ob es um den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr, der Unfallflucht, der Gefährdung des Straßenverkehrs, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder „nur“ einer Nötigung geht – Ihr Führerschein in Gefahr! Um Sie bestmöglich zu verteidigen, sollten Sie umgehend nach einem Erstkontakt mit der Polizei einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Die speziellen Eigenheiten und die fast unüberschaubare Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen erfordern Erfahrung in der Strafverteidigung und umfangreiche Kenntnisse in verkehrstechnischen Dingen. Nur so kann man den verkehrsrechtlichen Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaften und ihren Ermittlungsbeamten wirksam entgegentreten. Vertrauen Sie unserer jahrzehntelangen Spezialisierung und unserer hohen Sachkompetenz in der Strafverteidigung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Martin Ellinger Ihr kompetenter Ansprechpartner. Auch hier eine überaus wichtige Verhaltensrichtlinie: Wenn Sie von einem Polizeibeamten oder einer Beamtin nach einem Unfall oder einer Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer befragt werden, äußern Sie sich niemals vor Ort, ohne mit uns gesprochen zu haben. Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung auszusetzen! Nur so ist es uns möglich, die bestmögliche Verteidigungsstrategie aufzubauen. Wir werden unser Möglichstes tun, eine Einstellung der gegen Sie laufenden Ermittlungen herbeizuführen. Es ist aber nicht immer möglich, eine Verurteilung zu verhindern. In solchen Fällen wissen wir, wie wir alle strafmildernden Umstände vorbringen können, um die Strafe so mild als möglich ausfallen zu lassen.

Bußgeldsachen

Wir beraten Sie, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit gegen Sie zur Last gelegt wird. Sollte Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, kann die Ausübung Ihres Berufs gefährdet und Ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen. Wir prüfen den Sachverhalt und die Rechtskraft des Bescheids inhaltlich, formell und auf Vollständigkeit. Innerhalb von zwei Wochen können Sie gegen diesen Bescheid Einspruch erheben.

Recht der Fahrerlaubnis (MPU, Drogen, Alkohol, altersbedingte Fahreignungsbedenken)

Das Fahrerlaubnisrecht befasst sich mit der Überprüfung der Fahreignung bis zum Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund bestimmter Vergehen oder grundsätzlicher Bedenken. Gründe sind zum einen der Konsum von Alkohol und Drogen. Werden Sie als Führer eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Drogen „erwischt“, droht Ihnen die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Extremfall sogar die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber auch wenn Ihnen infolge einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Alkoholkonsums am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen worden war, ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr selbstverständlich. Während bis ins Jahr 2014 eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung nur ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille angeordnet wurde, verlangen die Fahrerlaubnisbehörden aufgrund einer mittlerweile bundesweit geänderten Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte heute bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille eine MPU. Hier bedarf es bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Einschaltung eines hochqualifizierten Fachanwaltes, um durch zeitnahe Planung einer Strategie und Steuerung der notwendigen Maßnahmen und Vorbereitungen eine MPU schnellstmöglich und erfolgreich absolvieren zu können. Nur wirklich hochspezialisierte Verkehrsrechtsanwälte sind in der Lage, Sie von vornherein bestmöglich zu betreuen. Wird ein Fahrzeugführer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges eingestuft, greift der § 3 der Straßenverkehrsordnung , die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Folge ist meist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung , welche von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Martin Ellinger nicht nur beratend, sondern aktiv und in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Verkehrspsychologen und Verkehrsmedizinern für Sie tätig. Er begleitet Sie individuell und kompetent bei Maßnahmen und Vorbereitungen hinsichtlich einer bevorstehenden Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

Rechtsbeistand bei Verkehrsunfall – Schadensregulierung von Verkehrsunfällen

Hat ein nicht von Ihnen verschuldeter Verkehrsunfall stattgefunden, benötigen Sie schnelle Hilfe, auch in juristischer Hinsicht. Der an Ihrem Fahrzeug entstandene Schaden muss vom Unfallverursacher, beziehungsweise seiner Versicherung, beglichen werden. Einige Verhaltensrichtlinien wollen wir Ihnen kurz skizzieren. Wenn Sie nach einem Unfall die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie am Unfallort eine erste Beweissicherung vornehmen. Eine Unfallabwicklung zu Ihren Gunsten ist besser durchsetzbar, wenn Sie die Schuld des Verursachers beweisen können. Notieren Sie die Kontaktdaten sowie die Haftpflichtversicherungsnummer Ihres Unfallgegners und nehmen Sie Fotos von der Unfallstelle auf. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, immer die Polizei zu rufen. Fahren Sie einen Miet- oder Geschäftswagen, sind Sie teilweise durch vertragliche Vereinbarungen zur Einschaltung der Polizei verpflichtet. Wir beraten Sie nicht nur rund um das Verkehrsrecht, wir werden auch aktiv für Sie. Lassen Sie uns Ihre Unfalldaten zukommen und wir kümmern uns um die Schadensregulierung. Am besten Sie laden sich den Unfallaufnahmebogen herunter, den unsere Kanzlei Ihnen online zur Verfügung stellt. Füllen Sie diesen vollständig aus. Wir kontaktieren die Versicherung, um Ihren Schaden geltend zu machen und erledigen auch alle sonstigen Formalitäten für Sie.

Recht des Personenschadens

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sind, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld. Die Haftpflichtversicherer versuchen allerdings, diese Schadenspositionen mit allen erdenklichen Mitteln zu vereiteln. So wird oftmals bestritten, dass der Unfall die Ursache für die Verletzung gewesen sei, vielmehr eine unfallunabhängige Erkrankung vorläge. Werden die bei Unfällen typischen Verletzungen der Halswirbelsäule geltend gemacht („Schleudertrauma“), so wird von den Versicherern teilweise behauptet, bei den geringen Kollisionsenergien würden diese Verletzungen gar nicht entstehen. Mit anderen Worten: Es wird unterstellt, der Geschädigte würde simulieren. Hier bedarf es von Anfang an der konsequenten Geltendmachung durch erfahrene, durchsetzungsfähige Verkehrsrechtsanwälte. Bei uns und unserer jahrzehntelangen Erfahrung sind Sie daher in besten Händen. Ein großes Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei ist die Regulierung von schweren Personenschäden, wie z. B. Polytraumen, Querschnittlähmung oder sonstige dauerhafte Behinderungen. Unsere Strategien umfassen in solchen Fällen auch die Installation eines sogenannten „Rehabilitationsmanagements“, das sowohl die medizinische als auch die berufliche Rehabilitation umfasst und von den Haftpflichtversicherern bezahlt werden muss. Sie erhalten die bestmögliche Betreuung von ärztlichen Spezialisten und Berufshelfern, die Ihnen die Wiedereingliederung in das berufliche Leben ermöglichen. Wählen Sie sofort nach einem Unfall eine Vertretung durch unsere Kanzlei. Wir schätzen den Erfolg eines Einspruchs für Sie realistisch ein und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung. Wenn Sie es wünschen, legen wir fristgerecht den Einspruch für Sie ein. Wir vertreten in diesem Bußgeldverfahren ausschließlich Ihre Interessen und bemühen uns für Sie um eine zufriedenstellende Lösung.

Verkehrsvertragsrecht, insbesondere Gewährleistungsrecht (Rücktritt)

Beim Kauf oder Verkauf sowie nach der Reparatur eines Gebrauchtfahrzeuges können Probleme auftreten, die juristisch geklärt werden müssen. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Verkäufer, welche als Käufer? Nach dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges auftretende Mängel oder Schäden am Fahrzeug müssen dokumentiert, die Sachlage und Haftungsfrage geklärt werden. Wir arbeiten seit Jahren mit den führenden Sachverständigen auf diesem Gebiet zusammen, die wir zur Klärung der technischen Fragestellungen heranziehen. Das sachkundige Gutachten erleichtert vor Gericht die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei einem Gebraucht- oder Neuwagenkauf treten möglicherweise Mängel oder Fehler auf, die Sie als Käufer nicht hinnehmen müssen. Das Gesetz sieht ein mehrstufiges System von Gewährleistungsansprüchen vor, von der Nachbesserung über die Kaufpreisminderung bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Wir kennen die umfangreiche Rechtsprechung bis ins kleinste Detail und beraten Sie kompetent. Das Verkehrsvertragsrecht sowie das Gewährleistungsrecht, als Bestandteile des Verkehrsrechts, zählen zu unseren Spezialgebieten. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Sachlage. Wenn Sie es wünschen, vertreten wir Ihre Rechte gegenüber dem Fahrzeughändler, Verkäufer oder der Autowerkstatt. In Ihrem Interesse führen wir sämtliche Korrespondenzen, Telefonate und Verhandlungsgespräche, auch mit Versicherungen. Sind Sie gewerblicher Autohändler, optimieren wir Ihnen Kaufvertragsformulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Basis der jeweils aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung. Nur so sind Sie in der Lage, Ihrem hohen Gewährleistungsrisiko entsprechend wirtschaftlich vertretbar arbeiten zu können. Lassen Sie Ihre Vertragsformulare und AGB von uns überprüfen und, soweit erforderlich, abändern.

Recht des Fahrpersonals

Im Bereich der Güter- und Personenbeförderung gilt das Fahrpersonalrecht, in welchem sämtliche zu beachtende Rechtsvorschriften festgelegt sind. Dazu gehören das Arbeitszeitrecht bei Kraftfahrern sowie das Fahrpersonalrecht bei Fahrern von Kraftfahrzeugen, Bussen und Straßenbahnen. Im internationalen Straßenverkehr ist geltendes Recht größtenteils auf europäischer Ebene geregelt. Wenn Sie als Fahrer, selbstständiger Kraftfahrer oder Unternehmer Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind juristische Experten in diesen Bereichen:

  • Verkehrsstrafsachen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgeldsachen
  • Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
  • Recht des Personenschadens
  • Recht der Fahrerlaubnis (MPU, Drogen, Alkohol, altersbedingte Fahreignungsbedenken)
  • Verkehrsvertragsrecht, insbesondere Gewährleistungsrecht (Rücktritt)
  • Recht des Fahrpersonals
  • Fahrschul-/Fahrlehrer-Recht