Ehe- und Familienrecht
Die klassische Ehe, Vater-Mutter-Kind, ist heutzutage ein Lebensmodell unter vielen. Lebensgemeinschaften, in verschiedensten Zusammensetzungen, sind ganz selbstverständlich. Sie werden geschlossen und oftmals wieder aufgehoben.
Eine Verbindung, ebenso wie eine Trennung, wirft rechtliche Fragen auf. Im Familienrecht, als Teilgebiet des Zivilrechts, sind Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Familienverhältnisse und Verwandtschaften geregelt. Das beinhaltet auch Vormundschaften, Pflegschaften sowie die rechtliche Betreuung volljähriger Personen außerhalb verwandtschaftlicher Verhältnisse. Die rechtliche Betreuung ist im Betreuungsrecht innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben.
Ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag regelt Scheidungsfolgen
Paare und Familien kennen ihre Rechte und Pflichten oftmals nicht in ausreichendem Maß. Zwischen Ehepartnern entstehen nicht nur persönliche, sondern auch wirtschaftliche Verpflichtungen. Das Gesetz verbindet mit dem Ehe- und Familienrecht die Regelung des Güterstands, des Unterhalts sowie der Versorgung im Alter. Die Aufhebung einer Ehe ist für alle Seiten belastend. Emotionen spielen eine Rolle, Rechte und Pflichten müssen möglichst sachlich geklärt werden, gerade wenn Kinder aus der Gemeinschaft hervorgehen. Wir empfehlen Ihnen vor der Heirat die Aufsetzung eines Ehevertrags, unter anderem zur Regelung Ihrer Vermögensverhältnisse. Das ist auch nach einer Heirat noch sinnvoll. Ein Ehevertrag ist auch bei Paaren unterschiedlicher Nationalität vernünftig. Hierin wird zum Beispiel festgelegt welches Recht im Fall einer Trennung angewendet werden soll. Rechtsanwalt Winfried Ellinger berät und unterstützt Sie in allen Fragen betreffend Ehe, Familie und nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Gerade auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften raten wir eine vertragliche Vereinbarung an. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind rechtlich unverbindlicher und im Gesetz nicht geregelt. Die gesetzlichen Vorschriften über die Ehe sind bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht anwendbar. Und doch werden Grundsätze im Familienrecht geregelt, zum Beispiel um die Rechte der Kinder zu wahren. Gern beraten wir Sie über notwendige Inhalte eines sogenannten Partnerschaftsvertrags.
Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner sind rechtlich dem Eherecht angepasst. Es handelt sich, wie bei der Ehe, um eine Zugewinngemeinschaft. Wird während der Partnerschaft Vermögen aufgebaut, findet nach einer Trennung eine Teilung statt. Gegebenenfalls werden auch Unterhaltszahlungen festgelegt. Wünschen Sie, zum Beispiel in wirtschaftlicher Hinsicht, eine individuelle Regelung Ihrer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie einen notariell beglaubigten Vertrag. Denn das Gesetz sieht innerhalb eines Lebenspartnerschaftsvertrags einen Anspruch auf Versorgungsausgleich vor. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlich.
Ist eine Scheidung unausweichlich …
Ist eine Scheidung unausweichlich, steht Ihnen „Scheidungsanwalt“ Winfried Ellinger beratend sowie aktiv zur Seite. Unsere Kanzlei bemüht sich um eine einverständliche, nicht streitige Ehescheidung, bzw. Trennung nach einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Steht die juristische Auflösung Ihrer Ehe bevor und die Scheidung ist streitig, bieten wir Ihnen uneingeschränkten Rechtsbeistand. Wir vertreten Ihre rechtlichen Ansprüche in Folgesachen wie Hausrat, Wohnung, Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht. Zählen Sie auf unser Fachwissen, auf unser Einfühlungsvermögen und auf unsere langjährige Erfahrung!
Rund um das Ehe- und Familienrecht sind wir Experten:
- Ehescheidung
- Internationales Familienrecht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Recht der Scheidungsfolgen (Zugewinn- und Versorgungsausgleich)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Unterhaltsrecht (Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt)
- Vertragsrecht (Eheverträge, Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen)